Position des BSW zum Haus der Kulturen in Göttingen
Wie vor jeder Kommunal üblich werden Parteien gebeten, zu aktuellen kommunalpolitischen, kulturellen und gesellschaftlichen Themen der Stadt Position zu beziehen (wie z.B. hier zum Waageplatz).
Hier nun unsere Antworten auf die Fragen des Haus der Kulturen:
Wie stehen Sie zum Verbleib des Hauses der Kulturen an seinem jetzigen Standort?
Im Haus der Kulturen wird wichtige Integrationsarbeit geleistet. Es ist in der Weststadt stark verankert. Das Haus wurde durch den Trägerverein Zukunftswerkstatt e.V. gut instand gehalten und ist faktisch voll umfänglich nutzbar. Die Brandschutz- und Sicherheitsauflagen wurden weitgehend abgearbeitet. Es fehlt lediglich der Einbau einer Brandschutzanlage bzw. Gefahrenmeldeanlage. Die Praxis hat gezeigt, dass geeignete Ersatzgebäude in der Weststadt, die groß genug sind, sich in einem ähnlich guten Zustand befinden und nicht genutzt werden, nicht zur Verfügung stehen. Auf das angebotene, noch an Künstler vermietete Atelierhaus treffen diese Bedingungen keinesfalls zu. Dieses sollte saniert werden, damit es wieder von den Künstlern genutzt werden kann.
Ein Kauf des noch bundeseigenen Geländes am Hagenweg durch die Stadt sollte auch dem Zweck dienen, die Zukunft des Hauses der Kulturen zu sichern.
Würden Sie einen finanziellen Zuschuss für das Haus zum Ausgleich der durch die Brandschutzauflagen verursachten Kosten und finanziellen Verluste in Betracht ziehen?
Das Haus der Kulturen hat in den drei Jahrzehnten seines Bestehens bisher keinerlei kommunale Mittel erhalten. Es ist der Bedeutung des Hauses der Kulturen für die Stadt Göttingen angemessen, wenn die Stadt Göttingen zumindest einen wesentlichen Teil dieser Kosten und Verluste übernehmen und einen einmaligen Zuschuss im mittleren fünfstelligen Bereich leisten würde. Der Trägerverein erbringt mit seiner Integrationsarbeit Leistungen, die sonst mit öffentlichen Geld finanziert werden müssten.
Wie möchten Sie dem Verein einen Weiterbetrieb in der Übergangszeit der Verhandlungen ermöglichen?
Von Seiten der Stadt Göttingen sollte alles getan werden, um schnell die Genehmigung für einen normalen Weiterbetrieb zu erreichen. Entsprechend sollte auch auf das Bundesvermögensamt / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Vermieter eingewirkt werden. Bedingungen für weitere Verhandlungen, sollte es auch sein, dass das Bundesvermögensamt / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) garantiert, dass das Haus der Kulturen bis zu einem Verkauf an die Stadt zu den bisherigen Mietbedingungen im Gebäude verbleiben kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Eckhard Fascher, Edgar Schu und Felix Smolarek, BSW-Kandidaten zur Stadtratswahl