Wohnungspolitik

Ausreichend günstige Wohnungen

für eine Stadt guter Nachbarn
 

Günstige Wohnungen sind angemessen große Wohnungen, deren Mieten, mit allen Nebenkosten
(Müll, Heizung, Strom) pro Monat nicht mehr als 1/3 des familiären Nettoeinkommens kosten.


Davon gibt es viel zu wenige in Göttingen. Selbst Haushalte mit besserem Einkommen stöhnen
über die Kosten für eine vernünftige Wohnung. Darüber muss sich niemand wundern: Solange mit
Häusern und Wohnungen „Gewinn“ zu machen ist, gibt es bei privaten Bauherren und Investoren
wenig Interesse, Wohnungen günstig zu vermieten.


Die Stadt Göttingen hat aber die Pflicht ausreichend Wohnraum bereitzustellen. Sie sollte daher
private Investoren aus der städtischen Wohnungspolitik raus halten und statt dessen die
genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften stärken.
Diese Wohnungsbaugesellschaften sollten wieder als gemeinnützig anerkannt und mit
entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Damit könnten sie auf kommunalem Land,
das Eigentum der Stadt bliebe, den sozialen Wohnungsbau zu neuem Leben erwecken.


Um die steigenden Mieten im Bestand zu begrenzen, muss die Stadt endlich einen rechtssicheren
Mietspiegel, den „qualifizierten“ Mietspiegel, einführen. Ein gesetzlicher Mietendeckel wäre noch
wirksamer und ist angesichts der bundesweiten Wohnungsnot überfällig.
 

Unsere Ziele:
• Einen qualifizierten Mietspiegel für Göttingen
• Modernisierungsumlagen müssen zeitlich gestreckt und befristet werden
• geeignete Maßnahmen gegen Leerstand, AirBNB-Vermietungen und Zweckentfremdung
von Wohnraum
• Rücknahme des Beschlusses zur Erhöhung der Grundsteuer B vom Frühjahr 2026
• Konsequente Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit nach dem Prinzip „Housing First“
• Kein Verkauf von kommunalem Grund und Boden – statt dessen Verpachtung im
Erbbaurecht.
• Bessere finanzielle Ausstattung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft
• rechtliche Weiterentwicklung der Städtischen Wohnungsbau zu einem wirksamen
Instrument der kommunalen Wohnungspolitik
• Mindestens 1/3 günstige Wohnungen bei Neubau durch private Bauherren und Investoren,
ohne Ausnahmen und ohne zeitliche Begrenzung
• Nutzung von städtischem Vorkaufsrecht bei zu Verkauf stehendem Wohnraum und
Grundstücken
• Private Investoren bekommen nur Baugenehmigungen, wenn sie zuvor einen Teil der Fläche
zu günstigen Konditionen an die Stadt verkaufen (Modell Münster)

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